Geschäftsfähigkeit

Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

Hinweis

Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

Ausführliche Informationen zum Thema "Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Notrufnummern
Feuerwehr122
Polizei133
Rettung144


Krankenhaus Oberpullendorf057 9793 4000
Ärztenotdienst141
Euro-Notruf112
Vergiftungszentrale01 406 43 43