Mütter, die sich für eine ambulante Geburt im Krankenhaus entschieden haben, werden nach der Geburt noch einige Stunden im Kreißsaal bzw. in einem Zimmer überwacht, um sicherzugehen, dass keine Komplikationen auftreten. Sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, können Mutter und Kind das Krankenhaus nach wenigen Stunden verlassen.
Mütter, die ihr Wochenbett im Krankenhaus verbringen, werden nach der Überwachung im Kreißsaal in ein Zimmer auf der Wochenstation gebracht. Die meisten Krankenhäuser bieten heute sogenanntes „Rooming-in“ an. Das bedeutet, dass das Neugeborene rund um die Uhr bei der Mutter untergebracht ist. So kann die Mutter ihr Kind jederzeit stillen und selbst wickeln. Dabei wird sie von Hebammen unterstützt und beraten. Wenn die Mutter dies möchte, kann das Kind die Nacht auch in einem Säuglingszimmer verbringen. Rooming-in ist auch nach einer Kaiserschnittentbindung möglich, eventuell benötigt die Frau in den ersten Tagen ein wenig mehr Unterstützung.
Viele Krankenhäuser verfügen heute auch über sogenannte Familienzimmer, in denen der Vater des Kindes (oder eine andere Begleitperson der Frau) zusammen mit Mutter und Kind übernachten kann; erkundigen Sie sich schon im Vorfeld in Ihrem Wunschkrankenhaus, ob dies möglich ist. Spricht nichts dagegen, verlassen Mutter und Kind das Krankenhaus meist um den vierten Tag nach der Entbindung, nach einem Kaiserschnitt dauert der Krankenhausaufenthalt manchmal ein wenig länger.
Hebammenbetreuung zu Hause
Sowohl für die ambulante als auch die stationäre Geburt gilt: jede Frau hat nach der Geburt Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme zu Hause. In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist täglich ein Hebammenbesuch vorgesehen; bei Kaiserschnitt-, Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum sechsten Tag. Bei Bedarf (z.B. bei Stillproblemen, Geburtsverletzungen etc.) sieht die Krankenkasse bis zur achten Lebenswoche des Kindes sieben weitere Besuche vor. Hebammen mit Kassenvertrag verrechnen direkt mit der Krankenkasse, bei Wahlhebammen erstattet die Krankenkasse 80 Prozent vom Kassentarif. Mehr zum Thema: Hebammen
Der erste Kinderarztbesuch ist bereits in der ersten Lebenswoche des Kindes vorgesehen. Bei einer ambulanten Geburt kann es hilfreich sein, wenn der Kinderarzt dafür nach Hause kommt. Suchen Sie sich schon rechtzeitig vor der Geburt einen Kinderarzt, der solche Hausbesuche durchführt.