Vogelgrippe - MELDEPFLICHT für Geflügelhalter

Liebe GeflügelhalterInnen!

Die Anzahl der Vogelgrippefälle in Österreich und Umgebung nimmt in der letzten Zeit deutlich zu. 

Um im Falle eines Ausbruches schnell handeln zu können, ist es wichtig die Geflügelhaltung zu melden. Die Haltung von Geflügel ist gem. § 4 Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung ab dem 1. Tier meldepflichtig!


Wie kann ich melden?

Rufen Sie den Link https://vis.statistik.at/vis auf ->Registrierung/Formulare -> füllen Sie das Online-Formular für Tierhalter aus oder füllen Sie das Formular "Meldung der Haltung von Geflügel und anderen Vögeln" aus https://www.burgenland.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Veterinaerdirektion/Meldung_der_Haltung_von_Gefluegel_und_anderen_Voegeln.pdf und geben Sie es bei der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf ab.


Meldung eines tot aufgefundenen Greifvogel oder Wasservogels

Leiten Sie diese Meldung umgehend an die Bezirkshauptmannschaft weiter. Außerhalb der Dienstzeiten kann die Meldung über die örtliche Polizeidienststelle weitergegeben werden. 

HIER weitere nützliche Links:

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31.01.2023