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Mit Bescheid vom 4. November 2010 (mit der Zahl 2-GI-GI-G4398/3-2010) wird dem Antrag vom 8. Oktober 2010 stattgegeben. Der Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf wird auf Grund des Beschlusses der Burgenländischen Landesregierung vom 3. November 2010 gemäß $ 4 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 – Bgld. GemO 2003, LGBI. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 33/2010, das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Gemeindewappens verliehen:

“In Gold über blauem, von vier goldenen Wellen durchzogenem Wellenschildfuß ein roter Baum mit vier blattlosen Ästen, die vorne mit einem Buch und einem Herz, hinten mit einer fünfblättrigen Rose und einer Pflugschar belegt sind”.

 

Gemäß § 4 Abs. 4 Bgld. GemO 2003 werden die vom Gemeinderat der Gemeinde Frankenau-Unterpullendorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gold” genehmigt.

Im 16. Jhdt. wurden die Siegel der Richter als Beglaubigungsmittel verwendet. Im frühen 18. Jhdt. gab es bereits ein Gemeindesiegel. Es zeigt ein Herz im Schild, aus dem ein siebenzweigiger Rosenstock ersprießt.
Über dem Schild steht eine fünfzackige Krone.
Beiderseits wird der Schild von Laubranken begleitet
SIGIL-VM:1713:FRANKOIENSE
1777 gab es bereits ein Gemeindesiegel. Es zeigt im Feld eine aufrechte, nach links gewendete Pflugschar.
Um die Pflugschar erhebt sich vom Fuße eine Bogenlinie. Unterhalb wachsen zwei gekreuzte Weizenähren.
MUCNTORF – eines von wenigen kroatischen Namensformen
Seit dem 18. Jhdt. wird ein Siegel verwendet. Im Siegelfeld ein Herz, aus dem eine Rose und je eine diese beidseits beseitende Tulpe erwachsen.
Darüber: PERVAN
Über dem Namen erscheint ein Kreuz.
Im 16. Jhdt. wurde die Petschaft des Richters verwendet. Ein eigenes Siegel wurde bereits 1640 angefertigt. Es zeigt im hochovalen Siegelfeld den Hl. Bartholomäus.
In seiner Rechten ein Messer, in seiner Linken ein Buch haltend.
Umschrift: S BARTOMOIVS ALSO PVLIIA 1640